Firmung

Das Sakrament der Firmung

Am Übergang zum Erwachsenenalter wird der junge Mensch gefirmt. Im Sakrament der » Firmung werden ihm Weisheit, Mut und Glaubenskraft durch den Heiligen Geist zugesprochen.

Mit der Taufe, der Eucharistie und der Firmung wird ein Mensch vollumfänglich Mitglied der Kirche.

In diesem Zusammenhang bedeutet es auch ein persönliches Ja-Sagen zum Glauben, weil wir in die Glaubensgemeinschaft bereits durch die Taufe und die Entscheidung unserer Eltern aufgenommen wurden. Es ist ein Zeichen, dass Gott uns durch die Kraft des Heiligen Geistes stärkt.

Aufgrund dessen soll die Firmvorbereitung der persönlichen Auseinandersetzung dienen, wie man es mit Gott, mit Jesus, dem Glauben, der Kirche und der konkreten Pfarrgemeinde hält. Die Firmlinge sind um ihre Meinung und Entscheidung gefragt. Daher ist nach der lateinischen Tradition das „Unterscheidungsalter“ der gegebene Zeitpunkt, um die Firmung zu empfangen.

Bei Fragen zur Firmung kontaktieren Sie bitte unsere Pfarrkanzlei!

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Sie möchten Tauf- bzw. Firmpate/in werden?

Glaube ist eine konkrete Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen. Damit ein Mensch seinen persönlichen Glauben leben und wichtige Grundlagen dafür erlernen kann, braucht er/sie Vorbilder und WeggefährtInnen. Diese Rolle übernehmen Sie mit der Aufgabe als Tauf- bzw. FirmpatIn: Sie werden Ihrem Patenkind zum Vorbild im Glauben und zu einer/m WeggefährtIn in den konkreten Situationen des Lebens.
Um das Patenamt übernehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie selbst aus dem Glauben an Jesus Christus leben und in der Gemeinschaft der Kirche stehen:

Voraussetzungen sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch sind und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, das heißt getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sind. Sie sollen aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des Ihnen anvertrauten Menschen mitwirken und können daher nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein. Wo es möglich ist, erscheint es außerdem sinnvoll, dass der/die TaufpatIn ebenfalls die Rolle der/des FirmpatIn übernimmt.